Vorgehensweise
Als niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut (VT) mit Kassenzulassung kann ich mit sämtlichen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ihnen als KlientIn entstehen dabei KEINE KOSTEN.
PrivatpatientInnen informieren sich bitte vor Beginn der Therapie selbst über die Bedingungen der Kostenübernahme. Meine Tarife beziehen sich auf die Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
Gebühren für SelbstzahlerInnen orientieren sich ebenfalls an den Tarifen der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
Erstkontakt bitte per Telefon zu den Telefonsprechstunden
Bedingung für den Beginn einer ambulanten Psychotherapie in meiner Praxis ist die Kontaktaufnahme per Telefon (07531-9180848). In einem ersten Telefonat in meiner Telefonsprechstunde können wichtige Fragen vorab geklärt werden wie zum Beispiel: Versicherungsstatus, Problembereiche, Therapieerfahrungen (bereits ambulante Psychotherapie in den letzten 2 Jahren?), Zeiten, in denen Sie in meine Praxis kommen können, Informationen über Wartezeit und Terminvereinbarung. Die aktuellen Telefonsprechstunden entnehmen Sie bitte der Startseite.
Erstgespräch:
Jede Sitzung dauert 50 Minuten. Sie müssen lediglich Ihre Krankenversicherungskarte mitbringen. Im Erstgespräch haben Sie die Chance, mich persönlich kennen zu lernen. Sie sollen dabei herausfinden, ob ich Ihnen sympathisch bin, ob Sie sich mir gegenüber öffnen können, ob Ihnen „meine Nase passt“ bzw. ob „die Chemie zwischen uns stimmt“. Ich muss dabei herausfinden, ob eine klinisch relevante Diagnose vorliegt, die von der Krankenkasse übernommen wird.
Im Erstgespräch müssen einige organisatorische Dinge erledigt werden wie: Krankenversicherungskarte einlesen, Therapievertrag ausfüllen, Kontaktdaten abgleichen, Schweigepflichtsentbindung für eventuelle Anfragen der HausärztInnen unterschreiben sowie einen kurzen Fragebogen zur aktuellen Stimmung ausfüllen (BDI-II). Dies dauert ungefähr fünfzehn Minuten. Danach haben Sie die Möglichkeit, ausführlich Ihre Probleme, Ihr Anliegen oder auch Ihre Symptome zu schildern. Sie können dies der Reihe nach machen oder so, wie es Ihnen einfällt. Ich sortiere für mich Ihre Antworten und schreibe viel mit. Zum Abschluss erkläre ich Ihnen dann, wie Verhaltenstherapie funktioniert bzw. wie ich sie interpretiere und erkläre Ihnen die weiteren Schritte, falls Sie sich dazu entscheiden sollten, die Therapie bei mir zu machen. Diese sind:
Anamnesefragebogen ausfüllen:
Sie erhalten einen Anamnesebogen/Biographie-Fragebogen mit nach Hause, den Sie in der dritten Sitzung bitte ausgefüllt mitbringen sollten: Es reicht, wenn dieser stichwortartig ausgefüllt ist, da wir diesen ab der dritten Sitzung gemeinsam durchsprechen werden, um einen genauen Überblick über Ihre verschiedenen Lebensbereiche (Kindheit, Schule/Beruf und Partnerschaften) zu erhalten und um ein sogenanntes „funktionales Bedingungsmodell“ zu erarbeiten, das Ihnen hilft, die Entstehung Ihrer aktuellen Probleme besser zu verstehen.
Konsiliarbericht vom Hausarzt oder Facharzt organisieren:
Außerdem erhalten Sie einen sogenannten Konsiliarbericht zusammen mit einer von mir ausgefüllten Überweisung. Diesen Konsiliarbericht benötige ich spätestens in der fünften Sitzung. Sie können diesen Konsiliarbericht entweder Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin oder den spezialisierten FachärztInnen aushändigen. In diesem Konsiliarbericht muss bestätigt werden, dass aus körperlicher Sicht nichts GEGEN eine ambulante Psychotherapie spricht.
Es kann sein, dass dafür weitere Untersuchungen notwendig werden wie z.B. Blutuntersuchungen, um ausschließen zu können, ob eine Fehlfunktion der Schilddrüse (Schilddrüsenunterfunktion) vorliegt, die beispielsweise Depressionen auslösen kann. Oder aber es muss ein Belastungs-EKG durchgeführt werden, um eine Koronare Herzkrankheit (KHK) auszuschließen, falls zum Beispiel eine Panikstörung vorliegt oder eine Angstexpositionstherapie notwendig sein sollte. Dieser Konsiliarbericht muss von mir zusammen mit dem Therapieantrag in anonymisierter Form an die Krankenkasse weitergeleitet werden. Daher ist es wichtig, dass alle drei Durchschläge dieses Formulars von den betreffenden ÄrztInnen unterschrieben und gestempelt werden. Entweder Sie übergeben den Konsiliarbericht den ÄrztInnen persönlich und nehmen ihn gleich wieder mit oder Sie lassen mir diesen durch die Arztpraxis zuschicken.
Therapieantrag und Kostenzusage der Krankenkasse:
In der 5. Sitzung stellen wir gemeinsam den Therapieantrag für die Kostenzusage durch die gesetzliche Krankenkasse. Dazu muss ich Ihre Diagnose erstellen und der Krankenkasse übermitteln. Formal müssen Sie den Antrag stellen: das erledige ich allerdings für Sie, so dass Sie nur das entsprechende Formular (PTV1) unterschreiben müssen. Zusammen mit meinen Angaben (PTV2) zum Antrag auf Kurzzeittherapie 1 (KZT1) über zunächst 12 Sitzungen und dem Konsiliarbericht wird dieses Formular dann von mir per Post an Ihre Krankenkasse geschickt. Danach pausiert die Therapie kurz, bis die Kostenzusage bei Ihnen und mir eingetroffen ist. Nach spätestens 3 Wochen kann dann die Therapie fortgeführt werden. Sollte die Krankenkasse sich nicht innerhalb der 3 Wochen nach dem Therapieantrag melden, gilt die Therapie als genehmigt (§ 13 Absatz 3a, SGB V). Nach Ablauf der ersten 12 Sitzungen kann ein weiterer Antrag auf Kurzzeittherapie 2 (KZT2) mit erneuten 12 Sitzungen gestellt werden. Dazu ist nur ein kurzes Formular auszufüllen. Sollten dann noch weitere Sitzungen nötig sein, kann entweder unbürokratisch mit Gruppentherapie fortgefahren werden, oder es muss von mir ein ausführliches Gutachten erstellt werden, das anonymisiert an einen Gutachter der Krankenkasse geschickt wird. Der externe Gutachter entscheidet dann, ob weitere Sitzungen genehmigt werden. Dies hängt unter anderem von der Diagnose, dem bis dahin erzielten Therapieerfolg und der weiteren Prognose ab.
Therapieverlauf:
Zu Beginn der Therapie versuchen wir, wöchentliche Termine zu vereinbaren. In diesen ersten Sitzungen erarbeiten wir gemeinsam das funktionale Bedingungsmodell (Erklärungsmodell). Parallel werde ich Ihnen erste Interventionen erklären und störungsspezifisches Wissen vermitteln. Dadurch können sich dann Hausaufgaben ergeben, wie z.B. ein Gedankenprotokoll anzufertigen oder Angstexpositionen durchzuführen. Eine therapeutische Behandlung erfordert die aktive Mitarbeit des/der KlientIn, wenn sie erfolgreich sein soll. Schön wäre es, wenn Sie sich also ca. 1 Stunde täglich Zeit nehmen, für die Arbeit am therapeutischen Problem. Ein Therapietagebuch ist dabei sehr hilfreich. Im weiteren Verlauf kann es sein, dass durch die Therapiefortschritte keine wöchentlichen Termine mehr nötig sind. Da Sie entsprechend Zeit benötigen, im Alltag auch ohne Therapeut einige Dinge umzusetzen und zu üben, werden die Sitzungen dann wahrscheinlich nur noch 14-tägig oder sogar 4-wöchig stattfinden.
Sollten Sie mit irgendetwas in der Therapie nicht zufrieden sein, denken Sie daran, dass Therapeuten keine Hellseher sind und teilen Sie sich mit. Oft ist eine zufriedenstellende Lösung möglich.
Therapie-Ende und Abschlussgespräch:
Jede Therapie hat einen Anfang und ein Ende: Das Therapie-Ende planen wir gemeinsam und ich bereite Sie in Ruhe darauf vor. Wie oben erwähnt, wird die Therapie im Verlauf immer niederfrequenter stattfinden (zuletzt z.B. nur noch alle 4-6 Wochen). Zum Ende der Therapie erarbeiten wir noch Strategien zur Rückfallprophylaxe. Im Abschlussgespräch füllen Sie erneut einen Fragebogen aus und wir ziehen dann gemeinsam eine hoffentlich positive Bilanz des therapeutischen Prozesses: Ich lese Ihnen aus meinen Protokollen vor, wir würdigen das Erreichte und fassen zusammen, was noch offen geblieben ist. Dann gebe ich Ihnen noch ein Abschluss-Feedback und möchte Sie bitten, auch mir ein Feedback über meine therapeutische Arbeit zu geben, damit ich weiß, was Sie gut fanden und was Sie nicht so gut fanden.