Wann Psychotherapie?
Ziel einer Verhaltenstherapie ist die Lösung persönlicher Schwierigkeiten oder die Linderung psychischer Probleme und ist gedacht als Hilfe zur Selbsthilfe.
Was wird in der Verhaltenstherapie behandelt? Beispiele:
- Depressionen: Depressive Episode, Rezidivierende Depressive Störung, burn-out, Bipolare Affektive Störung, Dysthymie, „double depression“
- Ängste/Phobien: Agoraphobie, Generalisierte Angststörung, Soziale Phobie, Hypochondrie, Spezifische Phobien wie z.B. Klaustrophobie, Höhenangst
- Panikstörungen: Panikattacken, Herzneurosen
- Zwänge: Zwangshandlungen, Zwangsgedanken, Zwangsimpulse, OCD
- Selbstunsicherheit: Mangelnder Selbstwert, Minderwertigkeitskomplexe, Hochstapler Syndrom (Impostor Syndrom), Selbstzweifel
- Anpassungsstörungen: Arbeitsprobleme, Mobbing, Bossing, Arbeitsplatzverlust, Trennungen, komplizierte Trauer, Umzug
- Psychosomatische Probleme: Somatisierungsstörungen, Chronische Schmerzen, Chronische Krankheiten wie Morbus Crohn, Endometriose, Zöliakie
- Kontaktschwierigkeiten
- Sexuelle Funktionsstörungen
- Entscheidungsprobleme
- Prokrastination: "Aufschieberitis"
- Persönlichkeitsstörungen: Selbstunsichere PS, Dependente PS, Narzisstische PS, Emotional Instabile PS (Impulsiver Typ oder Borderline), Zwanghafte PS, etc.
- Essstörungen: Bulimie, Anorexie, Binge-Eating, Adipositas
- Posttraumatische Belastungsstörung: PTSD, PTBS, Akute Belastungsreaktion
- Im Prinzip alle Diagnosen des ICD-10 – Kapitel F
Spezialisierungen:
Vor allem die Behandlung von Zwangshandlungen, Zwangsgedanken und Zwangsimpulsen (OCD) sowie andere Angststörungen, GAD, Phobien jeder Art, Panikstörungen, sexuelle Funktionsstörungen und sämtliche Depressionen sind meine Kernkompetenzen, auf die ich mich spezialisiert habe.
Auch die themenzentrierten Gruppentherapien wie Soziales Kompetenztraining, 50+-Gruppe, Depressionsgruppe oder Angstgruppe gehören zu meinen Spezialgebieten.
Sehr gerne biete ich auch Paartherapie für SelbstzahlerInnen an.
Grenzen der ambulanten Verhaltenstherapie:
Es gibt auch Ausschlusskriterien für eine ambulante Psychotherapie: So dürfen zum Beispiel Suchterkrankungen erst ambulant behandelt werden, nachdem eine körperliche Entgiftung durchgeführt wurde. Sie müssen also bereits abstinent sein, oder haben die Möglichkeit, sich in den probatorischen Sitzungen zu Beginn einer Behandlung darüber zu informieren, wie Sie abstinent werden können. Meine Empfehlung ist dann je nach Schweregrad der körperlichen Abhängigkeit (bei Alkohol zum Beispiel) eine qualifizierte stationäre Motivations- und Entzugsbehandlung. Oft ist danach eine stationäre Langzeittherapie notwendig. Diese können Sie über eine Suchtberatungsstelle organisieren, zu der Sie in jedem Fall Kontakt aufnehmen sollten. Selbsthilfegruppen können ebenfalls sehr hilfreich sein.
Sollte das Körpergewicht bei PatientInnen mit Anorexia Nervosa zu niedrig sein und Lebensgefahr bestehen, muss zunächst eine Gewichtszunahme im stationären Setting erfolgen, um auf die ambulante Therapie vorzubereiten.
Bei floriden Psychosen (Im Rahmen einer paranoiden Schizophrenie oder schizoaffektiven Störung) oder akuten manischen Episoden im Rahmen einer bipolaren affektiven Störung ist häufig zunächst eine medikamentöse Behandlung indiziert. Nach Abklingen der akuten Symptomatik kann vor allem zur Rezidivprophylaxe eine ambulante Therapie im Anschluss oder auch parallel hilfreich sein.
Medikamente vom Psychiater/Psychiaterin oder Psychologe/Psychologin?
Die beiden Berufsbezeichnungen werden von KlientInnen gelegentlich verwechselt: „FachärztInnen für Psychiatrie & Psychotherapie“ – gemeinhin als PsychiaterIn bezeichnet – sind MedizinerInnen, die ein Medizinstudium absolviert haben und sich in der Facharztausbildung auf den Bereich der psychischen Erkrankungen spezialisiert haben. Diese können Psychopharmaka und andere verschreibungspflichtige Medikamente per Rezept verschreiben. Dies können zum Beispiel Antidepressiva, Anxyolitika, Neuroleptika, Antikonvulsiva, Tranquilizer (Beruhigungsmittel), Stimmungsstabilisierer (Medikamente zur Phasenprophylaxe) oder Psychostimulanzien sein. Auch HausärztInnen können die meisten dieser Medikamente verschreiben, oder Ihnen eine Überweisung für die FachärztInnen ausstellen.
PsychologInnen können keine Medikamente verschreiben. Sie können auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Aufgrund meiner Erfahrungen während meiner Arbeit in verschiedenen Psychiatrischen Abteilungen und Psychosomatischen Kliniken kann ich Sie aber während der Behandlung gerne beraten, welche Medikamentenklassen für Sie eventuell hilfreich sein könnten. Verschreiben lassen müssen Sie die konkreten Medikamente aber in jedem Fall von Ihren ÄrztInnen.